
Das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition steht heute erstmals zur Beratung im Bundestag an und verspricht, wichtige Fragen rund um die Heizungsmodernisierung zu klären. Doch bevor der Beschluss im Juli anvisiert wird, müssen noch einige Knackpunkte geklärt werden, die eine Diskussion unter den Fraktionen von SPD, Grünen und FDP hervorrufen könnten.
Mit der ersten Lesung im Parlament beginnt die Arbeit der Bundestagsausschüsse, in denen Experten angehört werden und Änderungen in den Gesetzestext eingebaut werden. Es gibt jedoch einige Punkte, die noch offengelegt werden müssen und zu potenziellen Kontroversen führen können, darunter:
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Förderung: Wie wird die Förderung für neue, klimafreundliche Heizungen umgesetzt? Der Staat plant, Fördermittel aus dem Klima- und Transformationsfonds bereitzustellen, um die individuellen Bedürfnisse und sozialen Härten der Gesellschaft zu berücksichtigen. Die genaue Höhe der Förderung und die mögliche Einführung von Einkommensgrenzen sind jedoch noch unklar.
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Ausnahmeregeln: Welche Ausnahmen gelten für die Verpflichtung zum Einbau einer klimafreundlichen Heizung? Derzeit ist vorgesehen, dass diese Pflicht nur für Eigentümer bis 80 Jahre gilt. Die Debatte über diese altersbedingte Grenze ist jedoch noch im Gange. Ein Vorschlag besteht darin, sie auf das Rentenalter zu senken, um eine größere Anzahl von Hausbesitzern von der Pflicht zu befreien.
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Modernisierungsumlage: Wie wird die Modernisierungsumlage gehandhabt? Es besteht eine Herausforderung darin, Mieter vor hohen Kosten zu schützen, wenn Vermieter eine neue Heizung installieren. Gleichzeitig sollen Vermieter jedoch einen Anreiz zur Investition haben. Eine "weitere Modernisierungsumlage" könnte eingeführt werden, die dann greift, wenn staatliche Fördermittel genutzt werden und Mieter finanziell von der Umstellung profitieren. Die Details zu dieser Regelung sind jedoch noch unklar.
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Übergangsfristen: Welche Übergangsfristen werden festgelegt? Es ist bisher unklar, was geschieht, wenn jemand eine gasbetriebene Heizung einbaut, die später möglicherweise nicht mit dem Gasnetz der Kommune kompatibel ist. Die Ampel-Fraktionen haben lediglich festgelegt, dass "angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie" gelten sollen. Die genaue Zeitspanne ist jedoch noch umstritten.
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Zeitplan: Wie sieht der Zeitplan aus? Die Ampel-Fraktionen haben sich selbst unter Zeitdruck gesetzt, da vor der Sommerpause nur drei Sitzungswochen verbleiben. Außerhalb dieser Wochen sind viele Abgeordnete in ihren Wahlkreisen unterwegs. Vertreter der Kommunen und der Wohnungswirtschaft haben gefordert, das Gesetz erst im Herbst zu verabschieden.

Der Zeitpunkt, an dem der Bundesrat das Gesetz behandeln wird, bleibt ebenfalls offen. Eine mögliche Fristverkürzung am 7. Juli könnte eine Behandlung vor der Sommerpause ermöglichen. Der Bundesrat kann jedoch nur Einspruch gegen das Gesetz erheben, eine Zustimmung ist nicht erforderlich.
Das Gesetz könnte bereits im Januar konkrete Auswirkungen haben, beispielsweise wenn jemand neu baut oder die Heizung kaputt geht und die Kommune bereits eine Wärmeplanung hat. In anderen Fällen bleibt mehr Zeit.
Quelle: dpa